Zielgruppe

Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz:

  • ordentliches Studium an der Universität Wien
  • für BA-Studierende: zum Zeitpunkt des Antritts mindestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung
  • Sprachkenntnisse (je nach Platz, mindestens B1)
  • institutsinterne Kriterien (je nach Studienrichtung; z. B. Studienfortschritt, Motivation)
  • persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten noch nicht ausgeschöpft

Achtung: Sie können sich nur für Erasmus+ Plätze einer Studienrichtung bewerben, für die Sie zugelassen sind.

Bei Erasmus+ handelt es sich um ein Vollzeitstudium, Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester sind empfohlen. Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Erasmus+ Zuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen Studierenden und dem OeAD. Nähere Infos dazu unter „Finanzielles“.

Dauer

Als Studierende/r haben Sie pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) ein Kontingent von 12 Monaten für Aufenthalte im Rahmen von Erasmus+ Programmen. Für Diplomstudien gibt es ein Kontingent von 24 Monaten. Zu den Erasmus+ Programmen zählen Erasmus+ Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktika und Erasmus+ International Mobility.

Erasmus+ Studienaufenthalte im Studienjahr 2019/20 können zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2020 absolviert werden. Ein Erasmus+ Studienaufenthalt muss mindestens drei volle Monate dauern und darf bis zu zwölf Monaten lang sein. Wie lange der Aufenthalt tatsächlich dauert, hängt von den Semesterdaten der Gastuniversität ab sowie davon, ob Sie sich auf einen Semester- oder Jahresplatz bewerben:

Semesterplätze: Bei einer Bewerbung auf einen Semesterplatz können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Aufenthalt im WiSe oder SoSe  absolvieren möchten. Recherchieren Sie ob im gewünschten Semester ausreichend passende Kurse angeboten werden und ob die Semesterdaten der Gastuniversität mit dem Studium an der Universität Wien kompatibel sind. Wenn Sie den Aufenthalt im WiSe absolvieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Aufenthalt aufs SoSe verlängern. Verlängerungen vom SoSe aufs WiSe sind nicht möglich.

Jahresplätze: wenn Sie sich auf einen Jahresplatz bewerben und nur ein Semester absolvieren möchten, fragen Sie bei Ihrer MobilitätskoordinatorIn sowie bei der Gastuniversität nach, ob dies möglich ist.

Restplätze: bei der Restplatzvergabe werden ausschließlich Semesterplätze für das darauffolgende SoSe vergeben (ohne Option auf Verlängerung). Das gilt auch für die Plätze, die als „Jahresplatz“ in der Liste aufscheinen.

Trimesterregelung: nur wenn das Studienjahr an der Gastuniversität in Trimester aufgeteilt ist, Sie ein Trimester absolvieren und dieses kürzer als 3 volle Monate ist, darf auch Ihr Aufenthalt kürzer als 3 Monate sein; in diesem Fall müssen Sie dem OeAD eine Bestätigung über die tatsächlichen Semesterdaten vorlegen.

Sprachnachweis

Ein Sprachnachweis ist verpflichtend für die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz. Welches Sprachniveau in welcher Sprache Sie nachweisen müssen, entnehmen Sie den Informationen bei den jeweiligen Plätzen. Sind zwei Sprachen angeführt, muss nur eine der beiden Sprachen nachgewiesen werden. Überprüfen Sie aber selbstständig, ob Ihre Gastuniversität genügend Lehrveranstaltungen in der jeweiligen Sprache anbietet.

Den Sprachnachweis müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung vorlegen.

Achtung: die bei den Plätzen angegebenen Niveaus stellen das Minimum dar, um sich für diesen Platz an der Universität Wien zu bewerben. Es kann jedoch sein, dass die Partneruniversität höhere Anforderungen an das Sprachniveau stellt bzw. auf ein bestimmtes Zertifikat besteht (z.B. TOEFL oder IELTS); falls Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, kann es sein, dass Sie an der Partneruni nicht zugelassen werden. Informieren Sie sich daher unbedingt schon vorab bei der jeweiligen Gastuniversität!

Von der Universität Wien akzeptierte Sprachnachweise (dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 4 Jahre alt sein):

  • Zertifizierte Sprachtests (z.B. TOEFL, IELTS) >Download Äquivalenzliste<
  • Sprachkompetenznachweis des Sprachenzentrums der Universität Wien
  • Sprachkurszeugnisse, aus denen das erreichte Niveau hervorgeht (um als Sprachnachweis für ein Niveau zu gelten, muss jeweils die höchste am Sprachinstitut angebotene Phase dieses Niveaus abgeschlossen sein, z.B. B1: Phase 3 von 3 als Nachweis für B1; z.B. B2.2 als Nachweis für B2)
  • Kurszeugnis "Erasmus Vorbereitungskurs" des Sprachenzentrums der Universität Wien
  • wenn Sie in einem Land, wo die jeweilige Sprache Amtssprache ist, die Schule abgeschlossen haben: Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 4 Jahre)
  • wenn Sie an einer internationalen Schule maturiert haben, wo die jeweilige Sprache Unterrichtssprache war, und die Matura zur Gänze in dieser Sprache abgelegt haben (z.B. Lycée Français, IB-Diploma): Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 4 Jahre)
  • abgeschlossenes Studium, das zur Gänze in der jeweiligen Sprache ablief

Nicht als Sprachnachweis zählen: Schul- oder Maturazeugnisse (z.B. „Matura im Fach Englisch“; Schulbesuchsbestätigung Austauschjahr etc.); Studium/Studienabschluss einer Philologie; Studium/Studienabschluss der Translationswissenschaft; Staatsbürgerschaft; Sprachkurs-Teilnahmebestätigungen.

  • Deutsche Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden
  • Studierende einer Philologie* sowie der Translationswissenschaft sind für die Bewerbung in diesen Studienrichtungen vom Sprachnachweis ausgenommen. Die erwähnten Studienrichtungen gelten aber nicht als Sprachnachweis für Bewerbungen in anderen Studienrichtungen! *Anglistik, Deutsche Philologie, Finno-Ugristik, Japanologie, Nederlandistik, Orientalistik, Romanistik, Sinologie, Skandinavistik, Slawistik

Das Sprachenzentrum der Universität Wien bietet neben Vorbereitungskursen für Erasmus+ Aufenthalte auch Sprachkompetenzprüfungen an, die als Sprachnachweis akzeptiert werden. 

Wenn Sie erfolgreich für einen Erasmus+ Platz nominiert werden und die Unterlagen fristgerecht im International Office abgeben, erhalten Sie EUR 30,00 für den Sprachkompetenznachweis des Landes, für das Sie ausgewählt wurden, refundiert. BezieherInnen von Studienbeihilfe bekommen EUR 60,00 refundiert und können die Refundierung für bis zu 2 Sprachkompetenznachweise erhalten. Die Refundierung erfolgt direkt beim Sprachenzentrum und ist in den folgenden Zeiträumen möglich: 15.11.–20.12. 15.05.–30.06. Die Refundierung ist bis zu einem Jahr nach dem Prüfungsdatum möglich und wird direkt am Sprachenzentrum gegen Vorlage eines Ausweisdokuments ausgezahlt. Es werden nur Kosten für Sprachkompetenznachweisprüfungen des Sprachenzentrums, jedoch keine Kosten für Sprachkurse refundiert.

Bei Fragen zu den Sprachkursen und Sprachkompetenznachweisprüfungen wenden Sie sich direkt an das Sprachenzentrum.